DAILY

Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:

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Terrorismus,

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Menschenhandel,

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sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,

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illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,

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illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,

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Mord, schwere Körperverletzung,

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illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,

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illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,

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Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,

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Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,

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Flugzeug- oder Schiffsentführung,

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Vergewaltigung,

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Umweltkriminalität,

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organisierter oder bewaffneter Raub,

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Sabotage,

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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.

Notiz zu dieser Vorschrift

Konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026; geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744; Erwägungsgründe aus dem Amtsblatt, Berichtigungen eingearbeitet. Abgerufen am 15.10.2026. Quelle