DAILY

In Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/858 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)

Notiz zu dieser Vorschrift

Konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026; geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744; Erwägungsgründe aus dem Amtsblatt, Berichtigungen eingearbeitet. Abgerufen am 15.10.2026. Quelle