ErwG 45 KI-VO
Praktiken, die nach Unionsrecht, einschließlich Datenschutzrecht, Nichtdiskriminierungsrecht, Verbraucherschutzrecht und Wettbewerbsrecht, verboten sind, sollten von dieser Verordnung nicht betroffen sein.
Konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026; geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744; Erwägungsgründe aus dem Amtsblatt, Berichtigungen eingearbeitet. Abgerufen am 15.10.2026. Quelle