Betreiberpflichten
- Art. 26 KI-VO In den Normen öffnen
- Art. 4, 27, 86 KI-VO In den Normen öffnen
Wer ein Hochrisiko-KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber und trägt die Pflichten aus Art. 26 KI-VO, ergänzt um KI-Kompetenz (Art. 4), Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27) und das Recht auf Erläuterung (Art. 86). Diese Prüfliste zeigt, welche Pflichten erfüllt sind und wo Lücken bestehen. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028.