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Anträge nach Art. 15 bis 22 verfolgen: Monatsfrist ab Eingang mit Verlängerung um zwei Monate, Identitätsprüfung, Prüfliste je Recht, Ablehnung mit Begründung und Register aller Anträge.

Ein Eintrag je Antrag einer betroffenen Person. Ab Eingang läuft die Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO; sie erscheint unter Fristen. Die Prüfliste richtet sich nach den geltend gemachten Rechten. Bitte keine Klarnamen in die Bezeichnung schreiben.