DSFA-Schwellwertanalyse
- Art. 35 Abs. 3 DSGVO In den Normen öffnen
- Art. 35 Abs. 4 DSGVO In den Normen öffnen
- WP29 WP 248 rev. 01
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art. 35 Abs. 1 DSGVO). Diese Schwellwertanalyse prüft die gesetzlichen Regelbeispiele, die Muss-Liste der Datenschutzkonferenz und die neun Kriterien der Artikel-29-Gruppe (WP 248 rev. 01).