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Wer Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest, braucht nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, es sei denn, der Zugriff ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Die Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO genügen. Diese Prüfliste folgt der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz für digitale Dienste und der Rechtsprechung des EuGH.

Anwendungsbereich

1. Speichert die Website oder App Informationen auf dem Endgerät oder liest sie solche aus (Cookies, Local Storage, Pixel, Fingerprinting, SDKs)?
§ 25 Abs. 1 TDDDG In den Normen öffnen
2. Gibt es dabei Zugriffe, die für den ausdrücklich gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind (Reichweitenmessung, Marketing, A/B-Tests, eingebettete Drittinhalte)?
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG In den Normen öffnen

Vor der Einwilligung

3. Werden alle nicht erforderlichen Zugriffe erst nach der Einwilligung ausgelöst, auch Tags, Pixel und Skripte von Dritten?
§ 25 Abs. 1 TDDDG In den Normen öffnen
4. Ist für jeden Zugriff ohne Einwilligung dokumentiert, warum er unbedingt erforderlich ist (z. B. Warenkorb, Login, Sicherheit, Speichern der Einwilligungsentscheidung)?
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG In den Normen öffnen

Einwilligungsbanner

5. Gibt es auf der ersten Ebene eine gleichwertige Möglichkeit, alle optionalen Zugriffe abzulehnen?
DSK Orientierungshilfe digitale Dienste
6. Sind alle Auswahlkästchen für optionale Zwecke anfangs leer?
EuGH C-673/17 (Planet49)
7. Wird auf eine Gestaltung verzichtet, die zur Zustimmung drängt (nur die Zustimmung farblich hervorgehoben, Ablehnung versteckt oder umständlich)?
8. Werden vor der Einwilligung Zwecke, beteiligte Dritte, Speicherdauer und etwaige Drittlandübermittlungen genannt?
Art. 4 Nr. 11, Art. 13 DSGVO In den Normen öffnen
9. Kann für unterschiedliche Zwecke getrennt eingewilligt werden?
Art. 7 Abs. 2, ErwG 43 DSGVO In den Normen öffnen
10. Falls der Zugang zur Seite von der Einwilligung abhängt (Cookie-Wall, Pur-Abo): Gibt es eine gleichwertige, zumutbare Alternative ohne Tracking?
DSK Beschluss zu Pur-Abo-Modellen (2023)

Nach der Einwilligung

11. Kann die Einwilligung jederzeit so einfach widerrufen werden, wie sie erteilt wurde?
Art. 7 Abs. 3 DSGVO In den Normen öffnen
12. Werden Einwilligungen nachweisbar protokolliert (Zeitpunkt, Version des Banners, gewählte Zwecke)?
Art. 7 Abs. 1 DSGVO In den Normen öffnen
13. Bei Übermittlungen in Drittländer (z. B. USA): Gibt es eine Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung nach dem Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln)?
Art. 44–49 DSGVO In den Normen öffnen
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