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Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt eine Verarbeitung, wenn drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: ein berechtigtes Interesse, die Erforderlichkeit der Verarbeitung dafür und das Ergebnis einer Abwägung, nach der die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Die Prüfung folgt den Leitlinien 1/2024 des EDSA. Das Ergebnis ist eine begründete Einschätzung, die Sie dokumentieren und vertreten müssen.

Anwendbarkeit

1. Verarbeitet eine Behörde die Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben?

Dann ist Art. 6 Abs. 1 lit. f ausgeschlossen; in Betracht kommen lit. c oder e mit einer Rechtsgrundlage im Unions- oder nationalen Recht.

Art. 6 Abs. 1 UAbs. 2 DSGVO In den Normen öffnen

Stufe 1: Berechtigtes Interesse

2. Ist das verfolgte Interesse rechtmäßig, also mit dem Unions- und nationalen Recht vereinbar?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.2.1
3. Ist das Interesse klar und hinreichend genau formuliert?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.2.1
4. Ist das Interesse real und gegenwärtig, nicht bloß spekulativ?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.2.1

Stufe 2: Erforderlichkeit

5. Ist die Verarbeitung geeignet, das Interesse tatsächlich zu verwirklichen?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.3
6. Gibt es kein gleich wirksames, aber weniger eingreifendes Mittel, um das Interesse zu erreichen?

„Ja“ bedeutet: Es gibt keine mildere Alternative.

EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.3
7. Beschränkt sich die Verarbeitung auf die dafür erforderlichen Daten und Personen?
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO In den Normen öffnen

Stufe 3: Abwägung

Die ersten Fragen beschreiben Umstände, die gegen die Verarbeitung sprechen, die letzten solche, die für sie sprechen.

8. Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9) oder Daten über Straftaten (Art. 10) verarbeitet?
Art. 9, 10 DSGVO In den Normen öffnen
9. Sind Kinder betroffen?

Art. 6 Abs. 1 lit. f hebt Kinder ausdrücklich hervor; ihr Schutz wiegt schwer.

10. Werden Daten in großem Umfang verarbeitet, mit anderen Daten verknüpft oder für Profiling genutzt?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.4
11. Drohen den Betroffenen erhebliche Folgen, etwa Diskriminierung, finanzielle Nachteile, Rufschäden oder der Verlust der Kontrolle über ihre Daten?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.4
12. Können die Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung und angesichts der Umstände vernünftigerweise mit dieser Verarbeitung rechnen?
ErwG 47 DSGVO In den Normen öffnen
13. Besteht eine maßgebliche und angemessene Beziehung zu den Betroffenen, zum Beispiel weil sie Kunden sind?
ErwG 47 DSGVO In den Normen öffnen
14. Gibt es zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung, kurze Speicherfristen, Zugriffsbeschränkung oder besondere Transparenz?
EDPB Leitlinien 1/2024, Abschnitt 2.4.5
15. Wird auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, und kann es einfach ausgeübt werden?
Art. 21 DSGVO In den Normen öffnen
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