Risikoklassifizierung
- Art. 5 KI-VO In den Normen öffnen
- Art. 6 KI-VO In den Normen öffnen
- Anhang III KI-VO In den Normen öffnen
- Art. 50 KI-VO In den Normen öffnen
- Art. 113 KI-VO In den Normen öffnen
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) stuft KI-Systeme nach ihrem Risiko ein: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-Systeme (Art. 6 mit Anhang I und III), Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50) und alle übrigen. Diese Prüfung führt in dieser Reihenfolge durch die Einstufung und nennt die Pflichten und das Geltungsdatum, das die Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 festgelegt hat. Sie bezieht sich auf ein konkretes KI-System, nicht auf ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck.