Technische Dokumentation
- Art. 11 KI-VO In den Normen öffnen
- Anhang IV KI-VO In den Normen öffnen
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen vor dem Inverkehrbringen eine technische Dokumentation erstellen, die mindestens die Angaben des Anhangs IV enthält, und sie aktuell halten (Art. 11). Kleine und mittlere Unternehmen dürfen eine vereinfachte Form nutzen. Diese Prüfliste geht die neun Abschnitte des Anhangs IV durch.