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Maßnahmen je System nach den sieben Gewährleistungszielen des Standard-Datenschutzmodells, mit Schutzbedarf, Prüfung gegen Art. 32 Abs. 1 lit. a bis d und Wiedervorlage der Wirksamkeitsprüfung.

Ein Eintrag je System oder Verarbeitungsumgebung. Die Maßnahmen folgen den sieben Gewährleistungszielen des Standard-Datenschutzmodells (SDM) der Aufsichtsbehörden und belegen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO. Die Beschreibung kann im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in Bezug genommen werden.