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There is no official English version; the German text is shown.

Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten sind verpflichtet, ihren Endnutzern die Möglichkeit einzuräumen, eine von einem Dritten veranlasste automatische Weiterschaltung auf das Endgerät des Endnutzers auf einfache Weise und unentgeltlich abzustellen, soweit dies technisch möglich ist.

Note on this provision

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.3.2026 I Nr. 64. Retrieved on 15/10/2026. Source