Technische Dokumentation
- Art. 11 KI-VO In den Normen öffnen
- Anhang IV KI-VO In den Normen öffnen
Ist die technische Dokumentation eines Hochrisiko-KI-Systems vollständig? Die neun Abschnitte des Anhangs IV, laufende Aktualisierung und zehnjährige Aufbewahrung, mit Abhilfe für jeden fehlenden Teil und dem Hinweis auf die vereinfachte Form für KMU.
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen vor dem Inverkehrbringen eine technische Dokumentation erstellen, die mindestens die Angaben des Anhangs IV enthält, und sie aktuell halten (Art. 11). Kleine und mittlere Unternehmen dürfen eine vereinfachte Form nutzen. Diese Prüfliste geht die neun Abschnitte des Anhangs IV durch.